Was die Rechnung zeigt
Der Altersentlastungsbetrag wird berücksichtigt, wenn das 64. Lebensjahr bereits vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres vollendet war.
Maßgebend ist das Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Dieses Jahr bestimmt Prozentsatz und Höchstbetrag dauerhaft für die Kohorte.
Bei normalem Arbeitslohn ohne Versorgungsbezüge ist der laufende Jahresarbeitslohn die Bemessungsgrundlage. Versorgungsbezüge werden in dieser Version nicht unterstützt.
Darauf sollten Sie achten
- Das Geburtsjahr genügt. Ein Geburtstag oder ein selbst berechnetes Alter ist nicht nötig.
- Der Rechner zeigt zusätzlich einen Vergleich ohne Altersentlastungsbetrag, damit die steuerliche Wirkung sichtbar wird.
- Für die Sozialversicherung wird eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angenommen. Sonderregeln bei Bezug einer Vollrente oder Versicherungsfreiheit sind nicht Bestandteil dieses Rechners.
- Das Ergebnis ist ein Rechenwert nach dem freigegebenen BMF-Regeljahr und keine Steuerberatung.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.