Was die Rechnung zeigt
Jedes freigegebene Lohnsteuer-Regeljahr besitzt eine eigene validierte lokale Engine und eine zugehörige BMF-Prüftabelle.
Liegt das regelmäßige Monatsbrutto im Übergangsbereich, verwendet RechnetNach automatisch die amtliche Midijob-Beitragsberechnung. Oberhalb davon gelten die regulären Sozialversicherungsbeiträge.
Für die gesetzliche Krankenversicherung tragen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Krankenkasse ein. Kinderfreibetrag, Pflegeversicherung und die Sachsen-Regel werden getrennt berücksichtigt.
Darauf sollten Sie achten
- Steuerklasse IV mit Faktor verwendet den bereits in ELStAM eingetragenen Faktor. RechnetNach erfindet oder schätzt keinen persönlichen Faktor.
- Nach BMF-PAP darf neben dem Faktor kein Freibetrag eingetragen werden. Eine solche Kombination wird bewusst abgelehnt.
- Beim Freibetrag nur den tatsächlich für den monatlichen Lohnzahlungszeitraum eingetragenen ELStAM-Betrag verwenden. Pauschbeträge wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden bereits automatisch berücksichtigt.
- Unterstützt werden reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ab der Midijob-Untergrenze. Minijobs werden separat berechnet.
- Nicht enthalten sind private Krankenversicherung, Versorgungsbezüge, Einmalzahlungen und Altersentlastungsbetrag.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.