Was die Rechnung zeigt
Sie geben altes und neues Monatsbrutto ein. Steuerklasse, Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Pflege- und Kirchensteuerangaben gelten für beide Varianten.
Das Ergebnis zeigt zusätzlich, welcher Anteil des Brutto-Plus tatsächlich als Netto-Plus ankommt.
Darauf sollten Sie achten
- Steuerklasse IV mit Faktor sowie ein vorhandener ELStAM-Freibetrag werden auf beide Gehälter identisch angewendet.
- Wenn sich mit der Gehaltserhöhung auch ELStAM-Merkmale ändern, sollten die Situationen getrennt im Brutto-Netto-Rechner berechnet werden.
- Der Vergleich kann automatisch zwischen Midijob und regulärer Beschäftigung wechseln.
- Keine Einmalzahlungen oder Boni als Monatsbrutto eintragen.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.