Was die Rechnung zeigt
Für einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum wird der eingetragene Monatsbetrag nach den BMF-Regeln auf das Jahr hochgerechnet.
Die Vorsorgepauschale wird weiterhin aus dem ursprünglichen Arbeitslohn ermittelt. Der Freibetrag verändert also nicht einfach das Sozialversicherungsbrutto.
Feststehende Pauschbeträge wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden von der Engine bereits automatisch berücksichtigt.
Darauf sollten Sie achten
- Nur den tatsächlich in ELStAM bzw. für den Arbeitgeber festgestellten Freibetrag verwenden.
- Ein zustehender Altersentlastungsbetrag wird zusätzlich automatisch aus dem Geburtsjahr berücksichtigt.
- Nicht zusätzlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder andere automatisch berücksichtigte Pauschalen eingeben.
- Steuerklasse IV mit Faktor wird auf dieser Seite bewusst nicht angeboten.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.