Was die Rechnung zeigt
RechnetNach begrenzt das beitragspflichtige Einkommen automatisch auf die amtliche Beitragsbemessungsgrenze 2026.
Der Kinderlosenzuschlag trifft grundsätzlich kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren. Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten Abschläge.
Darauf sollten Sie achten
- Bei Elterneigenschaft bleibt die Befreiung vom Kinderlosenzuschlag grundsätzlich bestehen, auch wenn das Kind älter als 25 ist.
- Für den zusätzlichen Beitragsabschlag zählen nur Kinder unter 25 Jahren.
- Dieser Rechner behandelt Arbeitnehmer in der sozialen Pflegeversicherung, nicht private Pflegepflichtversicherung.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.