Was die Rechnung zeigt
Im Übergangsbereich wird der Pflegebeitrag aus den dafür vorgeschriebenen reduzierten Bemessungsgrundlagen berechnet.
Der Kinderlosenzuschlag und die Abschläge für das zweite bis fünfte Kind werden nach der besonderen Midijob-Systematik berücksichtigt.
Darauf sollten Sie achten
- Nicht für Minijobs oder private Pflegepflichtversicherung.
- Die Übergangsbereichsregeln gelten nicht für alle Sonderfälle, zum Beispiel Berufsausbildung oder FSJ/BFD.
- Bei Elterneigenschaft bleibt die Befreiung vom Kinderlosenzuschlag grundsätzlich bestehen, auch wenn das Kind älter als 25 ist.
- Für den zusätzlichen Beitragsabschlag zählen nur Kinder unter 25 Jahren.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.