Was die Rechnung zeigt
Kranken- und Pflegeversicherung werden höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zu ihrer höheren Beitragsbemessungsgrenze.
Für die Krankenversicherung müssen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Krankenkasse einsetzen. Der offizielle Durchschnittswert dient nur als Startwert.
Darauf sollten Sie achten
- Nicht für Minijobs oder Midijobs bis einschließlich 2.000 Euro Monatsverdienst verwenden.
- Bei privater Krankenversicherung, Beamten, Rentnern und weiteren Sonderfällen gelten andere Regeln.
- Bei der Pflegeversicherung werden Elterneigenschaft, Kinder unter 25 Jahren und die Sonderregel in Sachsen berücksichtigt.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.