Was die Rechnung zeigt
Das Faktorverfahren wird nur mit Steuerklasse IV verwendet. Der Faktor wird mit drei Nachkommastellen geführt.
Der Rechner zeigt dieselbe persönliche Situation einmal als normale Steuerklasse IV und einmal als IV mit Ihrem eingetragenen Faktor.
So sehen Sie unmittelbar die monatliche Auswirkung auf Lohnsteuer und Netto. Sozialversicherungsbeiträge ändern sich durch den Faktor nicht.
Darauf sollten Sie achten
- Den Faktor nicht selbst schätzen. Verwenden Sie den Wert aus ELStAM oder Ihrer Lohnabrechnung.
- Ein zustehender Altersentlastungsbetrag wird aus dem Geburtsjahr automatisch in beiden Vergleichsvarianten berücksichtigt.
- Ein Faktor ersetzt keine Einkommensteuererklärung.
- Nach dem BMF-Programmablaufplan darf neben dem Faktor kein Freibetrag eingetragen werden.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.