Was die Rechnung zeigt
Sie tragen die Zahl Ihrer Überstunden und die konkrete Netto-Auszahlung je Stunde ein, sofern diese aus Arbeitgeberangabe oder Abrechnung bekannt ist.
Das Ergebnis zeigt schlicht: so viel Geld steht so vielen freien Stunden gegenüber.
Darauf sollten Sie achten
- Netto-Auszahlung nicht aus einem Brutto-Stundenlohn selbst schätzen.
- Tarifvertrag, Zuschläge und Arbeitsrecht werden nicht beurteilt.
- Welche Option persönlich besser ist, bleibt bewusst Ihre Entscheidung.
Alle veränderbaren Annahmen stehen im Rechner. Beispielwerte können Sie überschreiben. Unsere allgemeine Vorgehensweise erklären wir in der Methodik.